Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Virtual Appearance – Online Consulting GmbH, Hauptstraße 19/1, 88677 Markdorf (nachfolgend: „Virtual Appearance“) gegenüber Unternehmern und Kaufleuten.

§ 1 Anwendungsbereich
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von VIRTUAL APPEARANCE erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die VIRTUAL APPEARANCE mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn VIRTUAL APPEARANCE ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn VIRTUAL APPEARANCE auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Leistungen von VIRTUAL APPEARANCE / Mitwirkung des Kunden
(1) VIRTUAL APPEARANCE erbringt für Unternehmer und Selbstständige individualisierte und standardisierte Coaching-, Beratungs- und Agenturdienstleistungen im Bereich des Onlinemarketings der Prozess- und der Vertriebsdigitalisierung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet VIRTUAL APPEARANCE dabei nicht die Erbringung eines konkreten unternehmerischen Erfolgs auf Kundenseite.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch VIRTUAL APPEARANCE, bleibt der Vergütungsanspruch von VIRTUAL APPEARANCE unberührt.
(3) In Bezug auf die Inhalte eines mit VIRTUAL APPEARANCE eingegangenen Coaching-, Dienstleistungs-, und/oder Beratungsvertrags steht VIRTUAL APPEARANCE ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die technischen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme unserer Dienste stets zu gewährleisten. Die etwaigen Voraussetzungen werden dem Kunden separat benannt.
(5) Sofern sogenannte Calls Gegenstand unserer Leistungen sind, hat der Kunde die Teilnahme an den vereinbarten Terminen sicherzustellen. Sollte der Kunde an einem Call nicht teilnehmen können aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Vereinbarung eines Ersatztermins.
(6) Vorbehaltlich individuell abweichender Absprache besteht kein Anspruch des Kunden auf eine Einzelberatung.
(7) Der Kunde hat die Teilnahme am gebuchten Mentoring-, Beratungsprogramm aktiv zu fördern und den störungsfreien Fortgang zu gewährleisten.
(8) Die Teilnahme am jeweils gebuchten Programm steht dem jeweiligen Kunden in Person zu. Bei juristischen Personen wird, die für die Teilnahme am Programm berechtigte natürliche Person vor Beginn des Programms einvernehmlich festgelegt. Vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung ist pro Buchung eine natürliche Person teilnahmeberechtigt.
(9) Die Leistungen von Virtual Appearance sind nicht auf Dritte übertragbar.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen VIRTUAL APPEARANCE und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen. Fernmündliche Vertragsschlüsse werden von VIRTUAL APPEARANCE nach erteilter Einwilligung durch den Kunden aufgezeichnet.
(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von VIRTUAL APPEARANCE eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von VIRTUAL APPEARANCE angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von VIRTUAL APPEARANCE erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von VIRTUAL APPEARANCE ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von VIRTUAL APPEARANCE ist anders lautend. Eine VIRTUAL APPEARANCE erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern mit VIRTUAL APPEARANCE als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde VIRTUAL APPEARANCE ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür kann das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster benutzt werden.
(4) VIRTUAL APPEARANCE stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an VIRTUAL APPEARANCE zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 5 Kündigung, Laufzeit
(1) Die Vertragslaufzeit wird von den Parteien individuell im Hauptvertrag bestimmt.
(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden vor Ablauf der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch VIRTUAL APPEARANCE beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei VIRTUAL APPEARANCE eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei VIRTUAL APPEARANCE vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält VIRTUAL APPEARANCE sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber VIRTUAL APPEARANCE in Verzug, ist VIRTUAL APPEARANCE berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. VIRTUAL APPEARANCE wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 7 Erfüllung
(1) VIRTUAL APPEARANCE wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. VIRTUAL APPEARANCE ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass VIRTUAL APPEARANCE bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird VIRTUAL APPEARANCE innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft, über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist VIRTUAL APPEARANCE gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von VIRTUAL APPEARANCE unberührt.

§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber VIRTUAL APPEARANCE zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

§ 10 Nutzungsrechte
(1) In Bezug auf unsere Coaching- und Beratungsdienstleistungen gilt: Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von VIRTUAL APPEARANCE zur Verfügung gestellten Programm- und Trainingsinhalte. In Bezug auf unsere Agenturdienstleistungen gilt: Der Kunde erhält ein einfaches und dauerhaftes, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von uns zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnissen. Das Recht zur Bearbeitung ist davon nicht umschlossen.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die VIRTUAL APPEARANCE nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an VIRTUAL APPEARANCE über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 12 Haftung
(1) VIRTUAL APPEARANCE haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet VIRTUAL APPEARANCE nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet VIRTUAL APPEARANCE nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 13 Testimonial-Werbung
Der Kunde gestattet VIRTUAL APPEARANCE sogenannte Testimonial-Werbung. VIRTUAL APPEARANCE ist auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit berechtigt, in angemessener Weise mit dem Kunden als Referenz zu werben. VIRTUAL APPEARANCE ist entsprechend zur Nutzung dem Kunden gehörender Urheber-, Namens-, Marken- und Kennzeichenrechte berechtigt. Der Widerruf der Gestattung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig, nicht jedoch bereits bei Beendigung des Vertrags.

§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn VIRTUAL APPEARANCE und der Kunde eine entsprechende individualvertragliche Abrede getroffen haben. Solche haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von VIRTUAL APPEARANCE maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von VIRTUAL APPEARANCE (derzeit Markdorf). Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von VIRTUAL APPERANCE.

AGB Stand: 01.01.2021 © Vervielfältigung verboten

Anhang
Zahlungsempfänger
Virtual Appearance-Online Consulting GmbH
Hauptstraße 19/ 1
88677 Markdorf
Gläubiger-Identifikationsnummer (CI/Creditor Identifier) Mandatsreferenz
DE79ZZZ00002262915

SEPA-Lastschriftmandat:

Ich/Wir ermächtige(n) die Virtual Appearance-Online Consulting GmbH, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise(n) ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die von
Name des Zahlungsempfängers: Virtual Appearance-Online Consulting GmbH
auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Name Kontoinhaber:
Straße / Nr.:
PLZ / Ort:
Name der Bank:
IBAN: D E
BIC:
Ort, Datum:
Unterschrift: